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Gruppe | Kennzeichen | Text |
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Auflage oder Anwendungsbestimmung | - | |
Auflage oder Anwendungsbestimmung | ??? | Code noch festzulegen |
Kennzeichnung nach PflSchMV | DH002 | RSh 2: Sensibilisierung durch Licht möglich. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | DH003 | RSh 3: Kontakt mit Dämpfen verursacht Verätzungen an Haut und Augen und Kontakt mit der Flüssigkeit verursacht Erfrierungen. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | DH004 | RSh 4: Kann bei mechanischer Vorschädigung der Hornhaut eine Augeninfektion hervorrufen. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EB001 | SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.) |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EB001-1 | SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EB001-2 | SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.) |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EO001 | SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EO002 | SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EO003 | SPo 3: Nach Anzünden des Mittels Rauch nicht einatmen und die behandelte Fläche sofort verlassen. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EO004 | SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EO005-1 | SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | EO005-2 | SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | ER001 | SPr 1: Die Köder verdeckt und unzugänglich für andere Tiere ausbringen. Köder sichern, so dass ein Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | ER002 | SPr 2: Die zu behandelne Fläche muss während der Behandlungszeit markiert sein. Die Gefahr der (primären oder sekundären) Vergiftung durch das Antikoagulans und dessen Gegenmittel sollte erwähnt werden. |
Kennzeichnung nach PflSchMV | ER003 | SPr 3: Tote Nager während der Einsatzperiode täglich entfernen. Nicht in Müllbehältern oder auf Müllkippen entsorgen. |
GHS Gefahrenhinweis | EUH 001 | In trockenem Zustand explosionsgefährlich. |
GHS Gefahrenhinweis | EUH 006 | Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
GHS Gefahrenhinweis | EUH 014 | Reagiert heftig mit Wasser. |